Titel
Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986),
zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
zuletzt geändert durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
Basisdaten
Herausgeber
- Regierung der Bundesrepublik Deutschland
Jahr der Veröffentlichung
- 2008
Verfahren
Weiteres Verfahren
- Wird gegenwärtig aktualisiert.
Kurzbeschreibung
Inhalt
- Deutsches Bundesgesetz
- Das Gesetz enthält bundes- wie rahmenrechtliche Vorgaben zu Bedingungen, Aufgaben und Leitvorstellungen der Raumordnung.
- Die im Gesetz definierten Ziele der Raumordnung sind „verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums.“
- Das Gesetz definiert Grundsätze der Raumordnung als „allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums (…) als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen.“
- Mit der Formulierung von inhaltlichen Leitvorstellungen bzw. Zielen und von Grundsätzen der Raumordnung geht das Bundesgesetz über rein organisationsrechtliche Fragen hinaus. In das ROG sind verschiedene Wertvorstellungen des Grundgesetzes eingegangen: So hat die Raumordnung u.a. der freien Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft zu dienen.
Dokumente
- Online abrufbare Fassung
https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/