MORO-Fachgespräche am 24. und 25. März 2026 in Berlin
Im Rahmen des Modellvorhabens der Raumordnung (MORO) „Grenzüberschreitende Synergien von Raumordnung und Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Oder” wurde am 24. und 25. März 2026 zu Fachgesprächen in Berlin geladen, um sich zu Schnittstellen zwischen Wasserwirtschaft und Raumordnung anhand konkreter Beispiele auszutauschen.
Dabei wurde am ersten Tag der Fokus auf den „Umgang mit Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Regionalplanung“ gelegt. Am zweiten Tag stand die „Planerische Sicherung und Wiederherstellung des Landschaftswasserhaushalts“ im Mittelpunkt des Fachgesprächs.
An beiden Fachgesprächen nahmen jeweils etwa 25 Expert*innen aus der wasserwirtschaftlichen Fachplanung und Raumordnung aus den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen teil.
Fachgespräch am 24.3. zum Thema „Umgang mit Hochwasser- und Starkregenrisiken in der Regionalplanung“
Die am 24. März diskutierte Verankerung des vorbeugenden Hochwasserschutzes in der Raumordnung beschäftigt die Experten bereits seit dem Ende der 1990-er bzw. dem Anfang der 2000-er Jahre infolge der Hochwasserereignisse an Oder und Elbe. Mit dem 2021 veröffentlichten Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz steht erstmals ein länderübergreifender Rahmen zur Verfügung, welcher raumordnerische Standards bundesweit harmonisiert, den risikobasierten Ansatz einführt und Regelungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen beinhaltet.
Das Ziel des Workshops bestand darin, die Praxis raumordnerischer Festlegungen zum vorsorgenden Hochwasserschutz und der Starkregenvorsorge zu überprüfen sowie Fortentwicklungsbedarf und Daten- und Informationsbedarfe zu identifizieren.
Die Beiträge und die daran anknüpfende Diskussion verdeutlichen, dass der risikobasierte Ansatz sehr unterschiedlich in der Regionalplanung umgesetzt wird. Als gutes Beispiel können die im Regionalplan Oberes Elbtal – Osterzgebirge enthaltenen Festlegungen gelten, während in anderen Planungsregionen der Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz noch nicht oder nur teilweise Berücksichtigung findet.
Von Dr. Peter Heiland von dem mit der Forschungsassistenz beauftragten Büro INFRASTRUKTUR & UMWELT Professor Böhm und Partner vorgestellte Daten aus Forschungsvorhaben des BBSR zeigen, dass die Sicherung von Überschwemmungsbereichen als Retentionsraum in zwei Dritteln aller Regionalpläne in Deutschland Berücksichtigung findet, die Rückgewinnung von Retentionsraum und die Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche in ca. einem Drittel aller Regionalpläne. Kaum in Regionalplänen adressiert werden die Risikovorsorge in potenziellen Überflutungsgebieten, der Siedlungsrückzug, die Sicherung der Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen sowie das Starkregenrisikomanagement.
In seinem Fachbeitrag hob Klaus Einig, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) den risikobasierten Ansatz als Chance hervor, durch eine stärkere Differenzierung die Risikovorsorge in gefährdeten Gebieten hinter dem Deich zu stärken, die Errichtung kritischer Infrastrukturen bzw. empfindlicher Nutzungen zu steuern sowie hochwasserangepasste Nutzungen in Überschwemmungsgebieten zuzulassen.
In der Diskussion wurde unterstrichen, dass die raumordnerische Hochwasservorsorge die Fachplanung beim Hochwasserrisikomanagement wirksam unterstützen kann, indem:
- nachgeordnete Planungsebenen und Investoren für Fragen des vorbeugenden Hochwasserschutzes sensibilisiert werden,
- Flächen, die für den technischen Hochwasserschutz benötigt werden, langfristig gesichert werden,
- Folgen des Klimawandels, wie z.B. der Meeresspiegelanstieg, der zusammen mit Erosion zum Küstenrückzug führt und in der Raumentwicklung berücksichtigt werden muss (Beispiel Siedlungsrückzug in Mecklenburg-Vorpommern),
- der Wasserrückhalt in der Fläche gestärkt wird (Beispiel Hochwasserentstehungsgebiete in Sachsen).
Um die Belange des vorbeugenden Hochwasserschutzes berücksichtigen zu können, ist für die Raumordnung die Bereitstellung umfassender und flächendeckender Datengrundlagen essenziell. So wurde kritisiert, dass Hochwassergefahren im Freistaat Sachsen nicht mehr durchgehend für alle Risikogewässer veröffentlicht werden, sondern nur noch für zusammenhängende Siedlungsgebiete. Dies erschwere es der Raumordnung, Festlegungen im Freiraum, z.B. zur Vermeidung von Abflusshindernissen durch Verkehrsinfrastrukturen, zu treffen. Ein bislang noch nicht ausreichend gelöste Herausforderung ist die Berücksichtigung von kritischen Infrastrukturen, da diese Daten zunehmend der Geheimhaltung unterliegen.
Als beispielhaft wurde die im Regionalplan für das Obere Elbtal – Osterzgebirge erfolgte Differenzierung nach Abfluss, Rückhalt und Nutzungsanpassung im Zusammenhang mit dem vorbeugenden Hochwasserschutz hervorgehoben. Betont wurde, dass neben zeichnerischen Darstellungen insbesondere die textlichen Festlegungen eine große Bedeutung haben, da diese letztlich erst die Ziel- oder Grundsatzfestlegung inhaltlich bestimmen und z.B. die Zulässigkeit von anderen Raumnutzungen definieren.
Fachgespräch am 25.3. zum Thema „Planerische Sicherung und Wiederherstellung des Landschaftswasserhaushalts“
Am zweiten Tag wurde die „Planerische Sicherung und Wiederherstellung des Landschaftswasserhaushalts“ diskutiert. In §2 formuliert das Raumordnungsgesetz den Grundsatz der Raumordnung, nachdem „der regionale Landschaftswasserhaushalt […] zu stabilisieren, und die ökologische Gewässerentwicklung […] zu fördern [ist]“. Dies wirft für die Raumordnung die Frage nach der Erforderlichkeit und Anwendbarkeit raumkonkreter Festlegungen in den Raumordnungsplänen auf. Darüber hinaus sorgen die immer deutlicher zutage tretenden Auswirkungen des Klimawandels für eine Diskussion raumordnerischer Möglichkeiten, die Raumnutzung so zu steuern, dass ein funktionsfähiger Wasserhaushalt und darauf angewiesene Nutzungen langfristig gesichert werden können. Im Gegensatz zur raumordnerischen Hochwasservorsorge steht die Diskussion hierzu erst am Anfang.
Vor diesem Hintergrund war es Ziel des Fachgesprächs, das Steuerungspotenzial der Raumordnung im Zusammenhang mit der Stabilisierung und Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts zu überprüfen, relevante Flächenkulissen zu identifizieren und die zu deren Ableitung erforderlichen Datengrundlagen zu benennen.
Die Diskussion raumordnerischer Steuerungspotenziale zeigt, dass die Definition pauschaler Flächenkulissen aufgrund der komplexen hydrologischen und geohydrologischen Zusammenhänge nicht zielführend ist. Zudem dürfen raumordnerische Festlegungen keine Vorgaben zur Art und Weise der Bodenbewirtschaftung machen.
Trotz dieser Einschränkungen wird eine planerische Sicherung von Flächen, die für die Stabilisierung und Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts bedeutsam sind, von der wasserwirtschaftlichen Fachplanung gewünscht. Dadurch kann die Behördenverbindlichkeit erhöht werden. Zudem kann die Raumordnung das Verhältnis zu Belangen anderer Raumnutzungen prüfen und der Fachplanung damit helfen, Konflikte zu vermeiden bzw. frühzeitig zu erkennen.
Am Beispiel des Moorschutzes machte Klaus Einig, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) deutlich, dass im Zusammenhang mit der Stabilisierung und Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts enorme Konflikte zu lösen sind. So konnte etwa in Niedersachsen die Einführung von Vorranggebieten für ein Moorwachstum nicht durchgesetzt werden, lediglich ein Moorerhalt wird nun möglich sein. Auch der Versuch einer Ausweisung von Vorbehaltsgebieten zum Klimaschutz auf Mooren im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommern wurde bislang nicht umgesetzt.
Festsetzungen zum Landschaftswasserhaushalt können nur in enger Zusammenarbeit von Raumordnung und wasserwirtschaftlicher Fachplanung gelingen. So wurde im Land Brandenburg eine Arbeitsgruppe aus Gemeinsamer Landesplanungsabteilung, Umweltministerium und Regionaler Planungsstelle Uckermark-Barnim gebildet, welche Gebietskulissen und Festsetzungsmöglichkeiten zum Landschaftswasserhaushalt diskutiert.
Derzeit wird insbesondere die Ausweisung von Binneneinzugsgebieten und Quelleinzugsgebieten auf Hochflächen diskutiert. In Regionalplan Oberes Elbtal – Osterzgebirge sind Gebiete mit einer möglichen Beeinträchtigung des Grundwassers durch die Folgen des Klimawandels als „Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen“ festgelegt. Hierbei wurde auf Ergebnisse einer Modellierung der Wasserhaushaltsgrößen auf Ebene von Teileinzugsgebieten zurückgegriffen.
Für eine zukünftige Berücksichtigung des Landschaftswasserhaushalts in der Regionalplanung wird es in erster Linie auf einen belastbaren fachplanerischen Beitrag ankommen, durch den die jeweiligen regionalen Handlungsbedarfe und -möglichkeiten transparent identifiziert und abgegrenzt werden. Erst eine solche Grundlage ermöglicht planerische Festsetzungen, die die Umsetzung wasserwirtschaftlicher Zielsetzungen unterstützen.
Präsentationen der Fachgespräche
- Fachgespräch am 24. März 2026 zu den Themen Hochwasser und Starkregen: Leitpräsentation von INFRASTRUKTUR & UMWELT
- Fachgespräch am 24. März 2026, Vortrag von Klaus Einig, BBSR: Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz – Umsetzung in der Landes- und Regionalplanung
- Fachgespräch am 25. März 2026 zum Thema Landschaftswasserhaushalt: Leitpräsentation von INFRASTRUKTUR & UMWELT
- Fachgespräch am 24. März 2026, Vortrag von Klaus Einig, BBSR: Natürlicher Klimaschutz durch Wiedervernässung von Mooren – der Beitrag der Raumordnung