Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung nennt als Instrumente für die Verbesserung der Zusammenarbeit in Grenzräumen beispielhaft „Grenzscouts, Regionalräte und Experimentierklauseln“.
Um die Optionen zur Erreichung dieser politischen Zielvorgabe zu identifizieren hat das Auswärtige Amt drei Studien in Auftrag gegeben, die untersuchen, wie die genannten Instrumente einen Beitrag zur Verbesserung der Zusammenarbeit in Grenzräumen leisten können.
Im Frühjahr 2023 haben die beauftragten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen ihre Studien vorgelegt:
- Experimentierklauseln in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Prof. Dr. Michael Frey und Rahel Alia Müller, Hochschule für Verwaltung Kehl
- Bestandsaufnahme und Potentialanalyse von Regionalräten im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Prof. Dr. Tobias Chilla und Markus Lambracht, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
- Bestandsaufnahme und Potentialanalyse von Grenzscouts im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Dr. Norbert Cyrus, Viadrina Center B/ORDERS IN MOTION, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Auf diesen aufbauend will das Auswärtige Amt mit Fachleuten aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung beraten, welche Schritte alle Beteiligten auf Ebene des Bundes, der Länder und in den Grenzräumen vor Ort gemeinsam angehen wollen, um das Zusammenleben in den Grenzräumen zu verbessern und welche Rolle dabei Regionalräte, Grenzscouts, Experimentierklauseln oder andere Ansätze spielen können.