Bundesbauministerin Geywitz und ihr brandenburgischer Amtskollege Beermann betonen Bedeutung der deutsch-polnischen Zusammenarbeit für den Zusammenhalt in Europa

Seit über dreißig Jahren besteht zwischen Polen und Deutschland der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit. Vor diesem Hintergrund betonte Bundesbauministerin Geywitz auf dem jährlich tagenden deutsch-polnischen Ausschuss für Raumordnung die Wichtigkeit der deutsch-polnischen Zusammenarbeit zur Verwirklichung einer gemeinsamen, positiven Vision für die Entwicklung des Grenzraums.

Dazu Klara Geywitz: „Gerade in diesen schwierigen Zeiten für Europa ist die Erarbeitung gemeinsamer Lösungen für Herausforderungen, die an Grenzen nicht Halt machen, wichtiger denn je. Deutschland und Polen liegen mitten in Europa. Deswegen ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für uns besonders bedeutsam. Viele räumliche Herausforderungen, das hat zum Beispiel die noch immer andauernde Corona-Pandemie eindrucksvoll gezeigt, können wir nicht allein auf nationaler oder regionaler Ebene lösen. Sie erfordern den Austausch und die Zusammenarbeit.“

Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung und Vorsitzender der Raumordnungsministerkonferenz: „Eine der vielen Herausforderungen der deutsch-polnischen Zusammenarbeit ist der grenzüberschreitende Schienenverkehr. Wir haben hier in den vergangenen Jahren bereits Fortschritte erzielt. Darauf wollen wir weiter aufbauen und den Ausbau der Schieneninfrastruktur sowie der Verkehrsangebote zwischen unseren beiden Staaten vorantreiben. Mit den heute vorgelegten Karten der Eisenbahninfrastruktur haben die Länder und Wojewodschaften im deutsch-polnischen Verflechtungsraum zusammen mit den zuständigen nationalen Behörden dafür ein plakatives Instrument geschaffen.“

Der grenzüberschreitende Schienenverkehr spielt besonders für die wirtschaftliche Zusammenarbeit der beiden Nachbarstaaten eine große Rolle. Ein Ziel des Zukunftskonzepts für den deutsch-polnischen Verflechtungsbereich ist deshalb die Erreichbarkeit aller größeren und mittleren Zentren im deutsch-polnischen Verflechtungsraum über die Schiene.

Die Deutsch-Polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit wurde auf der Grundlage von Art. 12 des bilateralen Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juli 1991 gegründet. Im Mai 1999 wurde beschlossen, dass die ehemalige deutsch-polnische Raumordnungskommission als vierter Ausschuss – Ausschuss für Raumordnung – in die Regierungskommission eingegliedert wird. Der Ausschuss versteht sich als Diskussionsgremium zur Erörterung gemeinsamer raumwirksamer Herausforderungen. Im Jahr 2016 hat er das „Gemeinsame Zukunftskonzept für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum – Vision 2030“ mit fünf Leitlinien der Entwicklung vorgelegt.

Pressemitteilung auf der Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2022/09/deutsch-polnische-Zusammenarbeit.html