Titel

Landesentwicklungsplan 2013

Basisdaten

Herausgeber

  • Sächsisches Staatsministerium des Innern

Jahr der Veröffentlichung

  • 2013

Laufzeit

  • Der LEP 2013 ist auf einen Zeitraum von ca. zehn Jahren ausgerichtet.
  • Er ist bei Bedarf durch Fortschreibung der weiteren Entwicklung anzupassen.
Verfahren

Weiteres Verfahren

  • Die Staatsregierung ist verpflichtet, den für einen mittelfristigen Zeitraum zu erstellenden Landesentwicklungsplan durch Fortschreibung an die zwischenzeitlichen Entwicklungen anzupassen.
Kurzbeschreibung

Umfang

  • Texte
  • Karten
  • Umweltbericht

Inhalt

Die Sächsische Staatsregierung hat am 12. Juli 2013 den Landesentwicklungsplan 2013 (LEP 2013) als Rechtsverordnung beschlossen. Die Rechtsverordnung zum LEP 2013 wurde gem. Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über Veröffentlichungen in den amtlichen Veröffentlichungsblättern und zum elektronischen Landesrecht (VwV Veröffentlichungsblätter) im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11 vom 30. August 2013 bekanntgemacht und trat am Tag danach in Kraft.  Mit dem Landesentwicklungsplan 2013 verfolgt die Staatsregierung das Ziel, Sachsen und seine Teilräume als Lebens-, Kultur-  und Wirtschaftsraum in der Mitte Europas zu stärken und hierfür einen vorausschauenden und ausgestaltungsfähigen Rahmen zu setzen. Eine insgesamt fast 570 Kilometer lange Grenze verbindet Sachsen mit der Republik Polen und der Tschechischen Republik. Gute nachbarschaftliche Beziehungen zu pflegen und weiter zu entwickeln gehört zu den wichtigsten politischen Aufgaben der Staatsregierung. Aufgrund dessen ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sogar in der sächsischen Verfassung festgeschrieben.

Generell verfolgt der LEP 2013 die Zielsetzungen:

  • Einbindung Sachsens in die europäische Raumentwicklung durch Stärkung der Zusammenarbeit über Länder- und Staatsgrenzen
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft durch Sicherung und Verbesserung der räumlichen Rahmenbedingungen
  • Sicherung und Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge im Interesse der Chancengerechtigkeit und der gleichwertigen Lebensbedingungen in allen Teilräumen des Landes Siedlungsentwicklung
  • Stärkung der Zentralen Orte als Lebens- und Wirtschaftsstandorte, insbesondere Stabilisierung des gestuften Netzes der Zentralen Orte im ländlichen Raum zur Sicherung der Versorgungsinfrastruktur
  • Weitere Optimierung der Verkehrsinfrastruktur zu einem leistungsfähigem und effizientem verkehrsträgerübergreifendem Verkehrssystem und Verbesserung der Einbindung in transeuropäische Netze
  • Stärkung und Bewahrung der regionalen und lokalen Identitäten in allen Teilräumen und partnerschaftliche Zusammenarbeit von Stadt und Land
  • Entwicklung und Verstetigung von Kooperationsnetzwerken und Stärkung der regionalen Handlungsfähigkeit
  • Anpassung der Raumfunktionen und –nutzungen an die wachsenden Klimarisiken und zur Abmilderung der Auswirkungen des Klimawandels
  • Sicherung der vielfältigen Funktionen des Freiraumes für die Ökologie, die Siedlungsgliederung und die Erholung
  • Schutz und Weiterentwicklung der vielfältigen Kulturlandschaften Sachsens
  • Unterstützung der flächensparenden, effizienten und umweltverträglichen Nutzung erneuerbarer Energien als Beitrag zur Umsetzung energie- und klimaschutzpolitischer Zielstellungen
  • Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme, insbesondere durch aktiven Flächenschutz, Mobilisierung von Baulücken oder Revitalisierung von Brachen

Der LEP ist ein zusammenfassender und übergeordneter Raumordnungsplan für das gesamte Landesgebiet. Er enthält Grundsätze und Ziele der Raumordnung zur räumlichen Ordnung und Entwicklung und stellt unter Einbeziehung der raumbedeutsamen Fachplanungen eine raumordnerische Gesamtkonzeption für das Land mit Vorgaben für die Regionalplanung (Regionalplan) dar.

Die Rahmensetzung des Landesentwicklungsplanes wird in den Regionalplänen für die Planungsregionen Leipzig-Westsachsen, Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Oberlausitz-Niederschlesien und Region Chemnitz ausgestaltet und räumlich konkretisiert. Die Regionalpläne sind innerhalb von vier Jahren an den LEP 2013 anzupassen.