Verantwortlich für die Raumordnung und die grenzübergreifende Zusammenarbeit sind auf nationaler Ebene die unten genannten Ministerien der Republik Polen. Die Marschallämter sind hingegen für die Formulierung der regionalen räumlichen Politik im Gebiet der Wojewodschaft und für die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich verantwortlich.

Koordination der Zusammenarbeit in der Raumordnung

Mitglieder des Deutsch-Polnischen Ausschusses für Raumordnung

Zentrale Organe der Regierungsverwaltung

Die Ministerien der Republik Polen mit Zuständigkeit für Raumordnung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit finden Sie auf folgenden Websites:

Der Generaldirektor für den Umweltschutz ist für die Umsetzung der Umweltschutzpolitik im Bereich des Naturschutzes und der Kontrolle von Investitionsprozessen zuständig, dazu gehören:

  • Strategische Umweltprüfungen,
  • Verfahren bei Angelegenheiten grenzübergreifender Umweltauswirkungen.

Marschallämter

Die Marschallämter repräsentieren die territoriale Selbstverwaltung der Wojewodschaften (Regionen).

Im deutsch-polnischen Verflechtungsraum repräsentieren die regionale Selbstverwaltung folgende Marschallämter (inkl. für grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie Raumordnung zuständige Abteilungen und Institutionen):

Wojewodschaftsämter

Die Wojewodschaftsämter repräsentieren die Regierungsverwaltung in den Wojewodschaften (Regionen).

Im deutsch-polnischen Verflechtungsraum sind folgende Wojewodschaftsämter tätig:

Wissenschaftliche Begleitung der polnischen Seite